Allgemeine Geschäftsbedingungen


Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Website UT-Trade, der dazugehörigen Dienste und Anwendungen.


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden dabei Anwendung auf


(a) Vertrag zwischen der Plattformbetreiberin und dem Verkäufer,

(b) Vertrag zwischen der Plattformbetreiberin und dem Käufer.


Der Vertragspartner des jeweiligen Nutzers ist die Plattformbetreiberin Universal Transmissions GmbH, Altenbekenerstr. 2a, 31008 Elze/Mehle, Deutschland.


Änderungen an der AGB bleiben vorbehalten.


Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Verkaufs gültige AGB.



1) Leistung der Plattform


Die Plattform dient dem anonymen Handel, d.h. dem Kauf und Verkauf von Handelswaren, zwischen bei der Plattformbetreiberin registrierten Geschäftspartner aus dem Bereich Fahrrad- und Fahrradteilehersteller.


Durch die Plattform wird ein anonymer Handel ermöglicht, durch welchen die Offenbarung von Preiskalkulationen vermieden und die kurzfristige Optimierung von Lager und Produktionskapazitäten ermöglicht wird.


Die Plattformbetreiberin agiert stets zur Gewährleistung der gegenseitigen Anonymität zwischen Verkäufer und Käufer.



2) Zugang zur Plattform


Die Nutzung der Plattform setzt eine Anmeldung als Nutzer voraus.


Die Plattformbetreiberin stellt dem Nutzer nach dessen Anfrage oder auf Einladung zum Zwecke des Zugangs zur Plattform eine Anmeldemöglichkeit zur Verfügung (Konto).


Nach dieser Einladung verfügt der Nutzer über dieses Konto sodann im Rahmen der Nutzungsbedingungen eigenständig. Die von Ihm eingerichteten Zugangsdaten sind von diesem vertraulich zu behandeln und gegenüber dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten oder der Nutzungsmöglichkeit ist nicht gestattet.


Dabei sind die Nutzer der Website sowohl als Verkäufer als auch Käufer stets Kaufleute.

Die Plattformbetreiberin prüft dies zunächst im Rahmen der Zugangserteilung und behält sich eine fortlaufende Prüfung vor.


Die Nutzungsmöglichkeit besteht nur für Nutzer mit Sitz in der europäischen Union.



3) Nutzungsmöglichkeiten auf der Plattform


Die angebotenen Waren müssen mit einem Mindestgebotspreis von 5.000,00 EUR netto eingestellt werden.


Bei den gehandelten Waren muss es sich optimaler Weise um palettenweise Einheiten handeln.


Pro Benutzer können maximal drei Auktionen zeitgleich eingestellt werden. Der Gesamtumfang der eingestellten Auktionen darf fünfzehn Paletten pro Benutzer nicht überschreiten. Die Verteilung der maximal einstellbaren Palettenanzahl ist Benutzerabhängig und nicht Auktionsabhängig. Limitierende Faktoren zur Nutzung der Plattform sind entweder die Auktionsanzahl oder/und die maximale Palettenanzahl.


Die Nutzer können Artikel in die jeweiligen Kategorien einstellen. Dabei sind die Artikel mit Worten und ggf. Bildern richtig und bestimmt zu beschreiben. Es müssen alle für eine Entscheidung notwendigen wesentlichen Eigenschaften und Merkmale die den Wert bilden wahrheitsgemäß angegeben werden.


Das Handeln von Ware der Robert Bosch GmbH ist nur für Händler und Hersteller mit entsprechender Berechtigung (gültiger Bosch Vertrag) möglich. Dies muss gegenüber der Plattformbetreiberin nachgewiesen werden.



i) Angebot erstellen


Für ein Angebot können alterierend die Optionen „Auktion“, „sofortiger Kauf“ und „Preisvorschlag“ eingestellt werden.


Stellt ein Verkäufer einen Artikel im Auktions- oder durch sofortiger Kauf ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt er einen Start- bzw. Festpreis und eine Frist, binnen derer das Angebot angenommen werden kann (Angebotsdauer). Legt der Verkäufer beim Auktionsformat einen Mindestpreis fest, so steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird.



ii) Ablauf zu den Angeboten


Beim „sofortigen Kauf“ zeigt der Käufer, indem er den Button „Sofort-Kaufen” anklickt und anschließend bestätigt, dass er zu diesem Preis kaufen möchte. Die Plattformbetreiberin erstellt daraufhin an den Verkäufer und den Käufer jeweils in Angebot mit den festgelegten Bedingungen. Dieses Angebot wird von der jeweiligen Partei angenommen. Die weiteren Schritte zum erfolgreichen Vertrags- bzw. Kaufabschluss werden von der Plattformbetreiberin eingeleitet. Der endgültige Kaufabschluss gilt als erfolgt sobald der Käufer den Kaufpreis an die Plattformbetreiberin überweist.


Bei „Auktionen“ handelt es sich um einen Preisfindungsmechanismus. Ist der bietende Nutzer bei Ablauf des Angebots Höchstbietender, so erstellt die Plattformbetreiberin daraufhin an den Verkäufer und den Käufer ein Angebot mit den zuvor festgelegten Bedingungen. Dieses Angebot wird von der jeweiligen Partei angenommen. Durch den Käufer indem er den Kaufpreis an die Plattformbetreiberin überweist.


Der Käufer hat zudem die Möglichkeit zu einem Angebot bereits ein Höchstgebot festzulegen. Preisschritte werden vom Verkäufer festgelegt. Sofern der Käufer während der Auktion überboten wird, wird der von Ihm voreingestellte nächst höhere Preisschritt als Angebot abgegeben, sofern dieser höher als das Höchstgebot ist.


Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.


Eine Berechtigung kann etwa vorliegen, wenn der Verkäufer sich beim Einstellen des Angebots über bestimmte Eigenschaften oder den Zustand des Artikels geirrt hat oder der Artikel aufgrund einer zwischenzeitlichen, aber unverschuldeten Unmöglichkeit nicht mehr zur Verfügung steht.


Für den Käufer besteht zudem die Möglichkeit eines Preisvorschlags unterhalb des festgelegten Mindestpreises des Verkäufers. Dabei handelt es sich für den Käufer um ein verbindliches Angebot, welches der Verkäufer nach Ablauf der „Auktion“ oder des befristeten „sofortiger Kauf“ durch Bestätigung annehmen kann. Durch den Preisvorschlag darf der Mindestpreis von 5.000,00 EUR netto nicht unterschritten werden. Die Plattformbetreiberin erstellt daraufhin an den Verkäufer und den Käufer ein Angebot mit den festgelegten Bedingungen. Dieses Angebot wird von der jeweiligen Partei angenommen. Durch den Käufer indem er den Kaufpreis an die Plattformbetreiberin überweist.



iii) Suchen


Für einen potentiellen Käufer besteht die Möglichkeit unverbindliche Suchangebote zu erstellen. Hierauf können potenzielle Verkäufer Angebote abgeben. Diese Angebote sind rechtsverbindlich. Es kommt zum Vertragsschluss sofern der Ersteller der Suche das Verkaufsangebot bestätigt.


Die Plattformbetreiberin erstellt daraufhin an den Verkäufer und den Käufer ein Angebot mit den festgelegten Bedingungen. Dieses Angebot wird von der jeweiligen Partei angenommen. Durch den Käufer indem er den Kaufpreis an die Plattformbetreiberin überweist.



4) Abwicklung der Ware


Der Verkäufer liefert nach Aufforderung der Plattformbetreiberin die Ware sodann an die Plattformbetreiberin. Zur grundsätzlichen Abwicklung bedarf es einer Anzahlung in Höhe von mindestens 25% des vereinbarten Kaufpreises vom Käufer an die Plattformbetreiberin.


Die Plattformbetreiberin prüft die eingehende Ware.


Der Käufer kann die Ware bei der Plattformbetreiberin in einem Zeitfenster von 10 Werktagen nach Ankündigung der Betreiberin besichtigen und prüfen.


Die Plattformbetreiberin stellt die Ware nach vollständigem Zahlungseingang zum Versand bzw. zur Abholung bereit.



5) Abwicklung der Zahlungen


Nach Festgestellung des Kaufpreises und Angebotsannahme gegenüber der Plattformbetreiberin ist der Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig.


Für die Abwicklung von Ware und die Nutzung der Plattform werden von der Plattformbetreiberin vom Verkäufer Gebühren und Verkaufsprovision erhoben.


Die Plattformbetreiberin verrechnet mit dem gezahlten Kaufpreis ihre Gebühren und Fixkosten und zahlt den sich ergebene Restbetrag an den Verkäufer aus.


Die Gebühren und Kosten finden wie folgt Anwendung:


festgestellter Verkaufspreis zwischen 5.000 und 49.999 EUR


  • Fixkosten 250,00 EUR netto
  • Gebühren 15% des netto Verkaufspreises


festgestellter Verkaufspreis zwischen 50.000 EUR und 249.999 EUR


  • Fixkosten 500,00 EUR netto
  • Gebühren 12% des netto Verkaufspreises


festgestellter Verkaufspreis ab 250.000 EUR


  • Fixkosten 500,00 EUR netto
  • Gebühren 10% des netto Verkaufspreises


Bereits bei Erstellung des Verkaufs erhält der Verkäufer eine Kalkulation der Gebühren und Fixkosten sowie des Restbetrages.



6) Kündigung / Ende der Nutzung


Die Nutzer können die Nutzung jederzeit kündigen, sofern Ihrerseits keine laufenden Verkäufe erstellt sind.


Können sich Käufer und Verkäufer nicht abschließend auf einen Kauf einigen zahlt die Plattformbetreiberin den angezahlten Betrag umgehend an den Käufer zurück. Handlings- und Logistikgebühren entfallen auf den Verkäufer.


Nach Beendigung und Abwicklung aller Verkäufe werden die Daten des Nutzers mit dem Konto gelöscht.



7) Haftungsausschluss für Ware


Eine Haftung für Mängel und Schäden an der Ware wird ausgeschlossen, soweit nicht seitens des Verkäufers für die Beschaffenheit eine Garantie übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.


Der Ausschluss der Haftung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art, wenn der Verkäufer, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ihre Pflichten verletzt haben sowie auf Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn die Pflichten fahrlässig verletzt wurden, die Haftung ist in diesen Fällen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.


Mängelansprüche und Schadensersatzansprüche, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Mangel stehen, verjähren innerhalb eines Jahres nach Übergabe.



8) Haftungsbeschränkung Plattformbetrieb


Die Plattformbetreiberin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Plattformbetreiberin haftet dem Grunde nach für durch die Plattformbetreiberin, ihre Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.


Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.


Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen.



9) Anwendung deutsches Recht / Gerichtsstand


Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Beteiligten und den Nutzer sowie Käufern und Verkäufern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.


Ist der Verkäufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Plattformbetreiberin in Mühlhausen/Thür. Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Die Plattformbetreiberin ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Verkäufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.



10) Schlussbestimmungen


Die Erhebung und Verarbeitung von Daten erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.


Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die, soweit rechtlich zulässig, nach Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Dies gilt entsprechend im Fall von unbeabsichtigten Lücken in diesem Vertrag. Diese salvatorische Klausel ist keine bloße Beweislastumkehr, sondern bedingt § 139 BGB insgesamt ab.



(Stand 06.06.2024)